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ServiceNotar |
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Die Haupttätigkeit des Notars ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften und die Beglaubigung von Unterschriften. Dabei bedürfen eine Reihe von Rechtsgeschäften (z.B. Grundstückskaufverträge, Kapitalgesellschafts-Gründungsverträge) aufgrund gesetzlicher Vorschriften zwangsläufig einer Beurkundung durch einen Notar, andere (z.B. Testamente) können, müssen aber nicht notariell beurkundet werden. Da der Notar zur Unparteilichkeit verpflichtet ist, werden die später zu beurkundenden Verträge häufig von einem fachkundigen Rechtsanwalt gefertigt, welcher die Interessen einer Partei vertritt und nach Rücksprache mit seinem Mandanten den Vertrag dem Notar zur Beurkundung vorlegt. Wir beraten Sie, erstellen die notwendigen Unterlagen und bereiten den Termin bei einem Notar vor.
In folgenden Angelegenheiten können Sie mit uns
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just law Rechtsanwälte, Groner-Tor-Straße 8, 37073 Göttingen |