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Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer SystemeInformationen, Gesetze und Urteile zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht (APR) |
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Für Inhalt, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen übernehmen wir keine Gewähr. Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (auch bezeichnet als: IT-Grundrecht, Computer-Grundrecht oder Grundrecht auf digitale Intimsphäre) dient dem Schutz von persönlichen Daten dient, die in informationstechnischen Systemen gespeichert oder verarbeitet werden. Das Recht wurde als spezielle Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts mit Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 27.
Februar 2008 aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des
Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme kommt nur als „Auffanggrundrecht“ zur Anwendung, um Schutzlücken des Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG), des Rechts auf Informationelle Selbstbestimmung und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) zu schließen. Ein Eingriff in dieses Grundrecht bedarf grundsätzlich einer richterlichen Anordnung. Einer anderen Stelle darf die Kontrolle nur übertragen werden, wenn diese die gleiche Gewähr für ihre Unabhängigkeit und Neutralität bietet wie ein Richter. Der Gesetzgeber darf jedoch Ausnahmeregelungen für Eilfälle treffen. Eingriffe (z.B. die so genannte Online-Durchsuchung) sind nur in engen Grenzen möglich, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut (z.B. Leib, Leben, Freiheit der Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder der Existenz der Menschen) bestehen. Bei Verletzungen des Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme stehen dem Betroffenen gebenenfalls Abwehransprüche in Form des Unterlassungsanspruchs und Schadenersatzansprüche zu. Selbst betroffen?:In Fällen einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts benötigen Sie regelmäßig die Hilfe einer versierten Rechtsanwaltskanzlei, die zunächst überprüft, ob und welche Ansprüche im konkreten Fall berechtigt geltend gemacht werden können. Erst im Anschluss können die weiteren Schritte abgesprochen werden. Wir bieten Ihnen an, dass wir Sie unverbindlich telefonisch informieren, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten
in Ihrem Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden Sie uns bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten am besten über unser
Ein diskreter Umgang mit Ihrer Anfrage ist selbstverständlich.
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just law Rechtsanwälte, Groner-Tor-Straße 8, 37073 Göttingen |