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Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR) - Urteile
Urteile zum Persönlichkeitsrecht |
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Für Inhalt, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen übernehmen wir keine Gewähr.
Schutzbereiche
Bild, Name
-
Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch Fotoveröffentlichung
eines Medienrechtsanwaltes in einer Zeitung
Landgericht Berlin, Urteil vom 08.03.2007, Az.27 O 1208/06
Die Veröffentlichung eines Fotos von einem Medienrechtsanwalt in einer Zeitung verletzt das Recht am eigenen Bild, da es sich bei einem Rechtsanwalt nicht um eine relative Person der Zeitgeschichte handelt.
- Voraussetzung der Erkennbarkeit einer abgelichteten Person von hinten ist nicht erfüllt.
Landgericht Berlin, Urteil vom 05.09.2006, Az. 9 W 127/06
Wird eine Person von hinten oder seitlich hinten abgelichtet und sind Gesicht und Figur nicht erkennbar, ist eine Voraussetzung der Erkennbarkeit nicht gegeben. Ausnahmen: wenn die Person durch markante Merkmale oder durch beigegebenen Text erkannt werden könnte.
- Silhouette eines Fotos, dass ohne Einwilligung aufgenommen wurde, darf nicht veröffentlicht werden.
Landgericht Berlin, Beschluss vom 22.08.2006, Az. 9 W 114/06
Ein Foto, dass ohne Einwilligung aufgenommen wurde, darf nicht veröffentlicht werden. Auch die Silhouette dieser Person umfasst das Verbot der Veröffentlichung.
- Unbefugte kommerzielle Nutzung eines Bildnisses
in der Werbung.
BGH, Urteil vom 26.10.2006, Az. I ZR 182/04
Eine unbefugte kommerzielle Nutzung eines Bildnisses begründet im Allgemeinen
einen Anspruch auf Zahlung der angemessenen Lizenzgebühr, es sei denn eine Güterabwägung führt zu dem Ergebnis, dass diese als Satire hingewnommen werden muss.
- Berücksichtigung des Grundrechts auf Kunstfreiheit
kann eine Verletzung der postmortalen Persönlichkeitsrechte
ausschließen.
Landgericht Köln, Urteil vom 09.01.2009 - Az. 28 O 765/08
Die Darstellung einer verstorbenen Person, an der ein besonderes öffentliches Interesse besteht, kann als Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz zulässig sein und
eine Persönlichkeitsrechtsverletzung überwiegen.
Ehre, Ansehen
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Die Behauptungen eine Forenbetreiberin "würde in
ihrem Forum Diskussionen verbieten, da Händler das Forum
sponsoren" und da die Forenbetreiberin "zu faul sei, gerechte
Kritik von ungerechtfertigter Kritik zu trennen" sind als
unwahre Tatsachenbehauptungen bzw. als mit Wertungen gemischte
Tatsachenbehauptungen mit Meinungsäußerungen nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt.
Amtsgericht Göttingen, Urteil vom 18.01.2012 - Az. 26 C 252/11
Informelle Selbstbestimmung
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