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RatgeberWissenswertes aus dem Bereich Erbrecht |
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Für Inhalt, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen übernehmen wir keine Gewähr. Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Grundrecht, Verfügungen über das Eigentum oder anderer veräußerbarer Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen ... Der Erbvertrag ist neben dem Testament nach deutschem Recht die zweite Möglichkeit, durch letztwillige Verfügung Regelungen über das Schicksal des eigenen Vermögens nach dem Tod zu treffen und von der gesetzlichen Erbfolge ... Mit der gesetzlichen Erbfolge wird geregelt, wer das Vermögen eines Verstorbenen erhält, wenn dieser keine letztwillige Verfügung (also kein Testament und keinen Erbvertrag) hinterlassen hat. Existiert eine letztwillige Verfügung, hat ... Der Pflichtteil gewährt im deutschen Erbrecht Abkömmlingen (§ 2303 Abs. 1 Satz 1 BGB), Eltern (§ 2303 Abs. 2 Satz 1 BGB) , dem Ehegatten und dem Lebenspartner (§ 10 Abs. 6 LPartG) eines Erblassers auch dann eine wirtschaftliche ... Ein Testament (von lat. testamentum, dieses wiederum von lat. testari „bezeugen“) ist eine Form der letztwilligen Verfügung eines Menschen. Eine andere Form der letztwilligen Verfügung ist derErbvertrag. Eine letztwillige Verfügung ist eine ... Das Vermächtnis (auch Legat, von lat. legatum) ist nach deutschem Recht eine durch Verfügung von Todes wegen, also in einem Testament oder einem Erbvertrag getroffene, von der Erbeinsetzung zu unterscheidende Anordnung ... Stichworte: Erbe, Erbengemeinschaft, Enterben, Erbschein, Erbvertrag, Gesetzliche Erbfolge, Pflichtteil, Testament, uneheliche Kinder, Vermächtnis |
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just law Rechtsanwälte, Groner-Tor-Straße 8, 37073 Göttingen |