Gattungsbegriff und Branchenbegriff als Domainname
Allgemein beschreibender Begriff (Adjektiv) als Domainname
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Im Streit gegen neu.eu unterliegt neu.de, Landgericht München I, Urteil vom 27.02.2007, Az.: 9HK O 17901/06
Die Nutzung der Domain neu.eu stellt keine Markenrechtsverletzung dar, da es sich bei dem Wort neu um einen allgemein beschreibenden Begriff handelt. Neu.de hat keinerlei Anspruch auf die Zuteilung der Domain neu.eu auch wenn neu.de bereits Inhaberin der Domains neu.de/.com/.at und .ch ist.
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"weltonline.de" - BGH, Urteil vom 02.12.2004, Az. I ZR 207/01
Registrierung eines Gattungsbegriffs als Domainname in der Regel keine sittenwidrige Schädigung.
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"mitwohnzentrale.de"
- BGH, Urteil vom 27.5.2001, Az. I ZR 216/99
Beschreibender Begriff als Domainname nicht generell wettbewerbswidrig und nur im Einzelfall
irreführendes Alleinstellungsmerkmal.
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"wirtschaft-online.de" -
OLG Frankfurt am Main, Beschluß 13.02.1997, Az. 6 W 5/97
Beschreibende Begriffe, die nicht unterscheidungskräftig sind und freihaltebedürftige Marken
dürfen als Domain, unter Beachtung der Vorschriften des Wettbewerbsrechts (§§ 1, 3 UWG) verwendet werden.
Brachenidentität und Verwechslungsgefahr
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"bandit.de" -
Kammergericht Berlin, Urteil vom 5.2.2002, Az. 5 U 178/01
Zwischen branchenfremden Produkte besteht keine kennzeichenrechtliche Verwechslungsgefahr. Keine grundsätzliche sittenwidrigen Behinderungsabsicht bei einer Vielzahl angemeldeter Domains.
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"ts-computer.de" -
Landgericht Köln, Urteil vom 10.6.1999, Az. 31 O 55/99
Ein Bindestrich in einer Domain hindert bei Branchenidentität und nahezu identischen Bezeichnungen
nicht die Verwechslungsgefahr.
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"biolandwirt.de" -
Landgericht München I, Urteil vom 13.8.2002, Az. 9 HK O 8263/02
Namen werden grundsätzlich als Ganzes wahrgenommen, so dass Einzelbestandteile nicht mit zusammengesetzten
Begriffen verwechslungsfähig sind.
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"digamma.de" -
Landgericht Frankfurt/Main, Urteil vom 10.10.2000, Az. 3/8 O 86/01
Die Verwechselungsgefahr beurteilt sich nach der Ähnlichkeit der Bezeichnung, Kennzeichnungskraft und Branchennähe
und besteht nur soweit die Domain im geschäftlichen Verkehr verwandt wird.
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"xtra-net.de" und "xtra.net" -
LG Hamburg, Urteil vom 30.09.1998, Az. 315 0 278/98
Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr von Namen richtet sich nach dem Bekanntheitsgrad, der Ähnlichkeit der Bezeichnungen
und der unter den Namen angebotenen Waren.
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"alcon.de" -
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 4.5.2000, Az. 6 U 81/99
Bei eigenem Recht an Domainamen werden bei unterschiedlichen Branchen mangels Verwechslungsgefahr keine prioritätsälteren
Unternehmenskennzeichenrechte eines anderen Unternehmens verletzt.
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"exes.de" -
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 3.8.2001, Az. 38 O 38/01
Der Markeninhaber kann vom Domaininhaber keine Unterlassung der Domainnutzung verlangen, wenn die Branchen sachlich so weit auseinander
liegen, so dass keine Verwechslungsgefahr besteht.
Eigener Name als Domain
Geschäftliche Bezeichnung und Firmenschlagwort
Markenrecht und Unternehmenskennzeichen versus Namensrecht
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"shell.de" - BGH, Urteil vom 22.11.2001, Az. I ZR 138/99
(Vorinstanz:
Oberlandesgericht München, Urteil vom 25.3.1999, Az. 6 U 4557/98)
Kennzeichenrechtlicher Schutz (§§ 5, 15 MarkenG) geht Namensschutz (§ 12 BGB) vor.
Registrierung eines fremden Unternehmenskennzeichens als Domainname im nichtgeschäftlichen
Verkehr stellt unbefugten Namensgebrauch (§ 12 BGB) dar.
Verwendung eines bekanntes Kennzeichen im geschäftlichen Verkehr als Domain durch Nichtberechtigter ist
Beeinträchtigung der Kennzeichnungskraft (§ 14 II Nr. 3 bzw. § 15 III MarkenG) und begründet
Anspruch auf Löschung; bei mehreren Berechtigten
gilt im Falle der Gleichnamigkeit regelmäßig das Prioritätsprinzip, es sei denn ein Namensträger ist
überragend bekannt.
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ARD hat auf die Internetadresse www.wahltipp.de keinen Anspruch, Landgericht Düsseldorf, Beschluss vom 25.01.2006, AZ.: 2a O 267/05
Gegen den Inhaber der Domain www.wahltipp.de hat die ARD keine Anspruche auf die Domain, da keine Verwechslungsgefahr zwischen "Wahltipp" und "ARD-Wahltipp" besteht.
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Domaininhaber von "guenstig.de" hat keinen markenrechtlichen Anspruch auf "günstig.de", Landesgericht Frankenthal, Urteil vom 29.09.2005, Az.: 2 HK O 55/05
Der Inhaber der Domain "guenstig.de" hat keinen markenrechtlichen Anspruch auf die Domain "günstig.de", weil dem Begriff "günstig" jegliche Unterscheidungskraft fehlt.
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"krupp.de" - OLG Hamm, Urteil vom 13.01.1998, Az. 4 U 135/97
Unterlassungsanspruch eines Unternehmens mit überragender Verkehrsgeltung gegen Namensinhaber hinsichtlich
Nutzung des Firmenschlagworts als Domain.
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"alte.de" -
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 9.11.2001, Az. 38 O 81/01
Keine Namensrechtsverletzung eines Unternehmens durch gleichnamiges branchenfremdes Informationsforum. Registrierung einer Vielzahl von Domains
nicht generell wettbewerbswidrig.
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"quelle.com" - Landgericht München I, Beschluss vom 27.05.1998, Az. 1 HKO 2977/98
Rufausbeutung bekannter Marke (§§ 14 II 2 Nr. 3, 15 III MarkenG) bei Nutzung einer Domain mit
Firmenschlagwort mit überragendem Bekanntheitsgrad. Mitwirkung als Störer an markenrechtlicher
Verletzungshandlung durch Übertragung der Domain.
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"ufa.de" -
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 30.09.1997, Az. 4 O 179/97
Namensrecht aus § 12 BGB für Abkürzung als Firmenkennzeichen.
(Bestätigt durch Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf vom 17.11.1998, Az. 20 U 162/97).
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"warez.de" - LG Frankfurt am Main, Urteil vom 26.08.1998 - Az. 2/6 O 438/98
Eine Domain erlangt durch Nutzung kennzeichenrechtlichen Schutz als Unternehmenskennzeichen (§ 5 II MarkenG).
Eine prioritätsältere Domain behauptet sich gegenüber einer prioritätsjüngeren Marke.
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"brockhaus.de" - Landgericht Mannheim, Urteil vom 26.06.1998, Az. 7 0 529/97
Rufausbeutung (§ 14 II Nr. 3 MarkenG) durch geschäftliche Nutzung einer bekannten Marke mittels
Link auf ein kommerzielles auch branchenfremdes Internetangebot.
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"intershopping.de" - LG München I, Urteil vom 21.09.1999, Az. 9HK 0 12244/99
Unterlassungsanspruch bei Verwechslungsgefahr einer einem Markennamen ähnlichen Domain.
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Verwechslungsgefahr ähnlicher
Markennamen iSv. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG "AIDA" gegen "aidu.de",
LG Köln, Urteil vom 08.02.2007, Az. 31 O 439/06
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Die private Nutzung der Domain studi.de ist keine Markenrechtsverletzung, Landgericht München I, Urteil vom 28.11.2007, Az.: 1HK O 22408/06
Da die Nutzung der Domain studi.de rein privat und nicht gewerblich erfolgt, stellte die Nutzung des Namens Studi keine Markenrechtsverletzung dar.
Serienkennzeichen und Titelschutz
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"freundin.de" - Landgericht München I, Urteil vom 18.07.1997, Az. 21 O 17599/96
Es bestehen keine markenrechtlichen, wettbewerbsrechtliche oder sonstigen Ansprüche
eines Verlages hinsichtlich der Unterlassung der Nutzung eines Gattungsnamens als Domain, der
einem Zeitschriftentitel bzw. einer Marke gleichnamig ist.
(Entscheidung wurde in der 2. Instanz aufgehoben).
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"eltern.de" und "www.eltern.de" - LG Hamburg, Urteil 25.03.1998, Az. 315 O 792/97
Die Verwechslungsgefahr eines Kennzeichnens beurteilt sich nach dem Inhalt und der Nutzung der Website.
Die unberechtigte Verwendung eine Begriffs als Domain kann eine Pflicht zum Schadensersatz auslösen.
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"d-mail.de" - Landgericht Köln, Urteil vom 18.11.1997, Az. 31 O 442/97
Serienkennzeichen können dem Titelschutz unterliegen. Das Anlehnen an ein bekanntes Serienkennzeichen ist wettbewerbswidrig.
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"d-tec.de" - Landgericht Köln, Urteil vom 15.1.1998, Az. 31 O 873/97
Es besteht eine mittelbare Verwechslungsgefahr wenn die einer Serienmarke ähnliche Bezeichnung bei branchengleichen Waren gebraucht wird:
Domaingrabbing
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"epson.de" - Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.04.1997, Az. 34 O 191/96
Die Registrierung einer Domain begründet eine Verwechslungsgefahr, wenn die konkrete Gefahr der Benutzung besteht und
kann Namensrechte (§ 12 BGB) verletzen. Die Haftung erfolgt nach deliktsrechtlichen Grundsätzen, wenn die Domain
einem Dritten zur Nutzung überlassen ist.
Wenn die Registrierung eine sittenwidrige Behinderung eines anderen darstellt,
kann zwischen den Beteiligten ein Wettbewerbsverhältnis entstehen und ein Verstoß gegen § 1 UWG vorliegen.
Der Top-Level-Domain-Endung "de" kommt keine Bedeutung zu.
Es besteht ein Anspruch auf Unterlassung der Nutzung und Freigabe der Domain gegenüber der Denic eG.
Der Unternehmensname genießt den Schutz des § 5 MarkenG, wenn es sich um einen unterscheidungsfähigen Bestandteil handelt, der
geeignet ist, sich als Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen.
Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich bei Domainstreitigkeiten nach den § 32 ZPO (Gerichtsstand der unerlaubten Handlung).
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"literaturen.de" - Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 6.7.2001, Az. 38 0 18/01
Die Registrierung einer Vielzahl von Internet-Domains für die spätere Verwertung ist sittenwidrig.
Domain und geographische Herkunftsangabe
Gleichnamigkeit und Domain
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"hufeland.de" - BGH, Urteil vom 23.06.2005, Az. I ZR 288/02
Verkehrskreise maßgeblich bei der Frage ob ein Begriff unterscheidungskräftig und für die Unternehmensbezeichnung prägend ist.
Firmenrechtlicher Schutz im Beitrittsgebiet genießt dieselbe Priorität, nämlich der Zeitpunkt der deutschen Einheit.
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"buecher.de" und "buecher.com" - OLG München, Urteil 22.04.1999, Az. 29 W 1389/99
Gleichnamige Domainnamen sind verwechselungsfähig wenn Branchenidentität besteht.
Die Nutzung der gleichnamigen Domain verstößt gegen § 1 UWG, wenn über die Domain versucht wird
Internetnutzer auf die eigene Seite zu leiten.
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"alltours.de" - OLG München, Urteil vom 22.04.1999, Az. 29 W 1389/99
Gleichnamige Domainnamen sind verwechselungsfähig wenn Branchenidentität besteht.
Die Nutzung der gleichnamigen Domain verstößt gegen § 1 UWG, wenn über die Domain versucht wird
Internetnutzer auf die eigene Seite zu leiten.
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"vallendar.de" - OLG Koblenz, Urteil vom 25.01.2002, Az. 8 U 1842/00
(Vorinstanz: Landgericht Koblenz, Az. 15 O 509/99)
Der Admin-C ist ist nicht passivlegitimiert. Bei Gleichnamigkeit gilt das Prinzip der Priorität der
Registrierung, es sei denn der Domainname besitzt überragende Verkehrsgeltung oder überragende Bekanntheit.
Gebietskörperschaft und Stadtname
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"braunschweig.de" - LG Braunschweig, Urteil vom 28.01.1997, Az. 9 O 450/96
Bösgläubige Behinderung (§ 50 I Nr. 4 MarkenG) durch Anmeldung einer Domain mit bekanntem Stadtnamen ohne eigenes
Namensrecht.
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"solingen.info" - BGH, Urteil vom 21.09.2006, Az. I ZR 201/03
Verwendung des Namens einer Gebietskörperschaft mit der Top-Level-Domain "info" durch Dritten
stellt unberechtigte Namensanmaßung nach § 12 Satz 1 Alt. 2 BGB dar.
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"bad-wildbad.com" - OLG Karlsruhe,
Urteil vom 9.06.1999, Az. 6 U 62/99
Für Streit über Namensrecht einer Domain ist unabhängig vom Serverstandort deutsches Recht
anwendbar. Eine Zuordnungsverwirrung kann auch bei der second-level-domain ".com" eintreten.
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"kerpen.de" - Landgericht Köln, Urteil vom 17.12.1996, Az. 3 O 477/96
Internetdomainnamen haben keine Namens- bzw. Kennzeichnungsfunktion
(Entscheidung wurde in der 2. Instanz aufgehoben).
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"pulheim.de" - Landgericht Köln, Beschluss vom 17.12.1996, Az. 3 O 507/96
Domainname hat keine Namensfunktion.
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"heidelberg.de" -
Landgericht Mannheim Urteil vom 8.3.1996, Az. 7 O 60/96
Verwendung eines Stadtnamens ist unbefugter Namensgebrauch und verletzt das Namensrecht.
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"boos.de" -
Oberlandesgericht München, Urteil vom 11.7.2001, Az. 27 U 922/00
(Vorinstanz:
Landgericht Augsburg, Urteil vom 15.11.2000, Az. 6 O 3536/00)
Namensschutz auch für Kurzbezeichnungen.
Eine regional bekannte Gebietskörperschaft hat gegenüber dem namensgleichen Inhaber einer Firma keinen Anspruch auf Unterlassung der Verwendung der Domain.
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"deutschland.de" -
Landgericht Berlin, Urteil vom 10.08.2000, Az. 16 O 101/00
Der Namensschutz des § 12 BGB gilt auch für eine juristische Person des öffentlichen Rechts.
Die Verwendung einer gleichnamigen Domain begründet eine Verwechslungsgefahr.
Registrierung und Reservierung der Domain
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"ambiente.de" - BGH, Urteil vom 17.05.2001, Az. I ZR 251/99
(Vorinstanz:
OLG Frankfurt, Urteil vom 14.9.1999, Az.11 U Kart 59/98)
Registrierungsstelle Denic e.G. ist grundsätzlich weder unter dem Gesichtspunkt der Störerhaftung noch
aufgrund des kartellrechtlichen Behinderungsverbots zur Prüfung der angemeldete Domainnamensrechte
verpflichtet. Eine Haftung der Denic e.G. kommt nur bei Kenntnis und Offenkundigkeit einer Rechtsverletzung in
betracht.
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"bally-wulff.de" - Landgericht Berlin, Beschluss vom 5.12.1996, Az. 16 O 602/96
Reservierung eines Unternehmenskennzeichen als Internetdomain stellt kennzeichenmäßige Verwendung dar,
die Verwechslungsgefahr mit der geschützten Bezeichnung begründet.
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"cartronic.de"
- Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.9.1997, Az. 34 O 118/97
Die DENIC eG kann nicht auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
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"grundke.de" - BGH, Urteil vom 8.02.2007, Az. I ZR 59/04
Die Priorität der Registrierung kommt einer durch einen Treuhänder registrierten Domain
im Verhältnis zu Gleichnamigen zu Gute, wenn eine einfache und zuverlässige Möglichkeit zur
Überprüfung besteht, ob die Registrierung im Auftrag eines Namensträgers erfolgt ist.
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"kurt-biedenkopf.de" - BGH, Urteil vom 19.02.2004, Az. I ZR 82/01
Kein Anspruch des Namensträgers auf Sperrung eines Domainnamens für jede zukünftige Eintragung
eines Dritten. Die Denic e.G. ist bei Registrierung eines Domainnamens grundsätzlich nicht zur
Prüfung der Verletzung von Namensrechten verpflichtet.
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"spiele.de" - LG Köln, Urteil vom 17.09.1997 - Az. 20 O 437/97
Vertragsbruch bei Domainübertragung ist Verstoß gegen die guten Sitten.
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"foris.de" - Landgericht Magdeburg, Urteil vom 18.06.1999 - Az. 36 0 11/99
(Das Urteil ist gegenstandslos, weil die Verfügungsklägerin in der Berufungsverhandlung den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgenommen hat.)
Die Reservierung eines Domainnamens kann als Namensleugnung markenrechtliche Ansprüche begründen.
Die Denic e.G. haftet als Störerin, wenn trotz Kenntnis das Namens-
oder
Markenrechte (§§ 12 BGB, 5, 15 MarkenG) eines Dritten verletzt werden die Registrierung einer Domain erfolgt.
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"celle.de" und "celle.com" - LG Lüneburg, Urteil vom 29.01.1997, Az. 3 O 336/96
(Folgeinstanz Kostenentscheidung:
OLG Celle, Beschluß vom 21.3.1997, Az. 13 U 202/96)
Registrierung und Vermietung von Webspace unter einer Domain ist
unbefugter Namensgebrauch nach § 12 BGB.
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"huerth.de" - Landgericht Köln, Urteil vom 17.12.1996, Az. 3 O 478/96
Reservierung einer Domain mangels Namensfunktion keine
Verletzung des Namensrechts.
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"esotera.de" -
Landgericht Berlin, Urteil vom 30.10.1997, Az. 16 O 236/97
Registrierung einer Domain ist sittenwidrig, wenn lediglich ein Dritter von der Nutzung ausgeschlossen werden soll.
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"das.de" -
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 26.2.1997, Az. 2/6 O 633/96
Unterlassungsanspruch gegen unberechtigte Registrierung eines Firmennamens als Domain.
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DENIC "Non-Profit-Organisation" -
LG Frankfurt, Urteil 24.10.2001, Az. 2/6 O 280/01
Die Bezeichnung als Non-Profit-Organisation auf der Homepage ist nicht irreführend,
wenn lediglich nach dem Kostendeckungsprinzip gearbeitet wird.
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"haug.de" -
Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 5.6.2001, Az. 3 U 817/01
(Vorinstanz: Landgerichts Regensburg vom 26.1.2001, Az. 1 0 926/00)
Ein Dispute-Eintrag bei der DENIC e.G. verletzt das Namensrechts des berechtigten Domaininhabers, da eine
Veräußerung und sinnvolle Verwertbarkeit der Domain unmöglich gemacht wird.
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"handy.com" -
Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 2.4.2003, Az. 3 W 26/03
Die Übertragung einer Domain verstößt nicht gegen die gerichtliche Verfügung die betreffende Domain nicht
zu benutzen oder benutzen zu lassen.
Suchmaschine und Domain
Zuständigkeit, Kosten und Streitwert im Domainrecht
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"concept concept.com" und "concept concept.de" -
KG Berlin, Urteil vom 25.3.1997
Deutscher Gerichtsstand und zuständiges Gericht bestimmt sich im Domainrecht nach dem Tatort im Sinne des § 32 ZPO.
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"pc69.com" und "pc69.de" - BGH, Urteil vom 29.04.2004, Az. I ZR 233/01
Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Gegenabmahnung.
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"deta.com"
- Landgericht Braunschweig, Urteil vom 5.8.1997, Az. 9 O 188/97
Der Streitwert berechnet sich nach der wirtschaftlichen Bedeutung der Domain für den Kläger entsprechend seiner
Größe, des Umfang der unter dem Namen oder der Marke getätigten Umsätze und der Dauer und Bedeutung der Marktpräsenz.
Mit Reservierung wird eine Domain unternehmenskennzeichnend verwendet. Die Reservieren einer Domain in der Absicht diese zu verkaufen, kann eine sittenwidrige Schädigung oder einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
darstellen. Die Verwechslungsgefahr beurteilt sich nach der Second-Level-Domain. Die Zuständigkeit deutscher Gerichte ist grundsätzlich gegeben.
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Landgericht Stuttgart, Beschluss vom 21.03.2011, Az. 17 O 481/09
Der Streitwert bei Domainnamensrechtsstreit um eine aus einem Familiennamen gebildete Ein-Wort-Domainbezeichnung beträgt EUR 25.000,00.
Domainnamen unter der Top-Level-Domain .eu
Adelebsen Ahnatal Allendorf Bad Harzburg Lauterberg Sachsa Baunatal Beverungen Bovenden Brakel
Calden Clausthal-Zellerfeld Dassel Duderstadt Einbeck Eschwege Friedland Gleichen Göttingen Großalmerode Gudensberg Hann Hann. Hannoversch Münden Hardegsen
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