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Urteilezum Domainrecht |
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Für Vollständigkeit, Fehlerfreiheit und Aktualität der Informationen übernehmen wir keine Gewähr. Internetdomain aus Adjektiv, das als Familienname gebräuchlich ist: suess.deUrteil des Oberlandesgericht Nürnberg vom 12.04.2006 – Az: 4 U 1790/05BGB § 12: Namensrecht, Internetdomain1. Der Träger eines auch als Adjektiv gebräuchlichen Familiennamens (hier: "Süß"), kann mangels ausreichender Unterscheidungskraft des Namens vom Inhaber einer gleich lautenden Internet-Domain nicht die Unterlassung der Verwendung dieser Domain verlangen. 2. Der Inhaber einer mit einer "catch-all"-Funktion ausgestatteten Domain (www.suess.de), die bei Eingabe der Domain und eines Vornamens oder dessen Abkürzung als Subdomain eine Weiterleitung auf ein Erotikportal bewirkt, verletzt den Träger eines gleich lautenden Familiennamens in seinem Namensrecht.
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