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RatgeberWissenswertes aus dem Bereich Architektenrecht |
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Für Inhalt, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen übernehmen wir keine Gewähr. Leistungsphasen nach HOAIDie Gesamtleistung eines Architekten wird in Deutschland nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (kurz HOAI) für die meisten Aufgabenstellungen in neun Leistungsphasen gegliedert, die einzeln abgerechnet werden und auch für ein Bauvorhaben von unterschiedlichen Architekten erbracht werden können. Es gibt (lt. HOAI) neun Leistungsphasen: * 1. Grundlagenermittlung * 2. Vorplanung * 3. Entwurfsplanung * 4. Genehmigungsplanung * 5. Ausführungsplanung * 6. Vorbereitung der Vergabe * 7. Mitwirkung bei der Vergabe * 8. Objektüberwachung (Bauüberwachung) * 9. Objektbetreuung und Dokumentation Für manche Tätigkeiten, wie z.B. die Erstellung von Flächennutzungsplänen gelten andere Leistungsphasen. Die Leistungsphasen und ihre Benennung dienen der Honorarermittlung nach HOAI und werden nur in diesem Zusammenhang dezidiert verwendet, im alltäglichen Sprachgebrauch von Architekten finden sich oft andere Begriffe: * 1. - 3. werden in der Regel unter dem Begriff des Entwurfs zusammengefasst. * 5. Die Ausführungsplanung wird oft auch als Werkplanung bezeichnet. * 6. - 7. werden oft unter den Ausdrücken Ausschreibung(mit vorheriger Massenermittlung)/Vergabe/Abrechnung (AVA) abgehandelt. * 8. wird allgemein als Bauleitung bezeichnet.
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